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IfS - AIBau Dialog Bauschäden: Die Empfehlungen des AK I / VI, 10. Deutscher Baugerichtstag 2025, Hintergründe und Erläuterungen

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Der 10. Deutsche Baugerichtstag am 23. und 24. Mai 2025 hat im Arbeitskreis I / VI Empfehlungen erarbeitet, die jeweils eine „überwältigende“ Zustimmung erfahren haben.
Die Empfehlungen können unter https://baugerichtstag.de/ bzw. direkt unter https://baugerichtstag.de/wp-content/uploads/2025/05/Empfehlung.pdf heruntergeladen werden. Sie setzen die Arbeit des Arbeitskreises V / VI zum 9. Deutschen Baugerichtstag 2023 fort.
Der Impulsvortrag fasst die wesentlichen Inhalte der Empfehlungen zusammen und erläutert die Hintergründe, die zu den ggfls. auf den ersten Blick teilweise unverständlichen Ergebnissen geführt haben.
Dabei befassen sich die ersten vier Empfehlungen mit der Funktion und mit Standards von Werkleistungen, ohne dabei Bezug auf z. B. DIN-Normen oder auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik a.R.d.T. zu nehmen.
Erst die 5. Empfehlung geht auf den Standard in technischen Empfehlungen ein und dreht die bisherige Praxis um. Bislang wurde eine Abweichung von z. B. DIN-Normen (negativ) als Mangel bewertet. Mit den Empfehlungen soll die Einhaltung von DIN-Normen (positiv) ein Enthaftungsmerkmal sein. Damit wird die Funktion in den Mittelpunkt gestellt. Abweichungen von DIN-Normen sind damit nicht mehr, wie bislang häufig verstanden, als Mangel einzustufen. Allerdings entbindet die Beachtung von DIN-Normen und Co. nicht vom Wirtschaftlichkeitsgebot. Dieser rechtliche Grundsatz wurde als einziger erst im dritten Anlauf in den Empfehlungen 6 – 7b angenommen.
Empfehlung 8 befasst sich mit dem Vorschlag einer Neudefinition zu a.R.d.T. Diese soll Sachverständigen ermöglichen, die üblichen Fragen nach Einhaltung dieses Standards beantworten zu können, wobei dann nach Produkteigenschaften und handwerklicher Ausführung zu unterscheiden sein wird.
Empfehlungen 9 und 10 richten sich an Verfasser von technischen Regelwerken. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, dass z. B. DIN-Normen a.R.d.T. werden können.
Wenn diese Empfehlungen Konsens finden, wird die Vertragsfreiheit gestärkt. Es wird dann zukünftig nicht mehr möglich sein, retrospektiv Baubeteiligte wegen angeblicher Mängel auf Grundlage von Abweichungen von vermeintlichen a.R.d.T. in Anspruch nehmen zu können. Dies führte bislang nur dazu, dass einfache und damit kostengünstige Konstruktionen erst gar nicht mehr angeboten wurden, weil Baubeteiligte (zu recht) das Kostenrisiko aus einer retrospektiven Inanspruchnahme fürchteten.
Dann wird die Umsetzung von Gebäudetyp-E im Sinne von „einfach bauen! - aber rechtssicher“ erreicht.

Nach dem Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 10.07.2025 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.
Preis
€ € 180,00 zzgl. USt
Dozent(en)
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Neustadt/Weinstraße

Termine und Orte

11.07.2025
18:30 - 21:30 Uhr

Webinar

Ansprechpartner

Elena Gahr, Nina Seipold
Tel. 0221 912771-12
Fax 0221 912771-99
seminar.koelnnoSpam@ifsforum.de

Institut für Sachverständigenwesen e.V.
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