Im öffentlichen Baurecht werden häufig Grenzmaße (Mindest- und Höchstmaße) gefordert, z.B. Geländerhöhen, lichte Höhen in begehbaren Bereichen von Tiefgaragen, nutzbare Treppenlaufbreiten in ersten Rettungswegen, Öffnungsmaße von Fenster oder Türen in zweiten Rettungswegen oder Maßvorgaben und Toleranzen von Treppen.
Im privaten Baurecht gibt es ebenfalls Grenzmaße. Das betrifft z. B. Schichtdicken von Abdichtungen, für die in der Reihe der Abdichtungsnormen Vorgaben empfohlen werden. Nach den vergleichsweise wenig bekannten Messregeln dürfen aber ausgeführte Maße von den empfohlenen abweichen. Auch darüber hinaus können Abweichungen akzeptiert werden, wenn der Feuchteschutz über die vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer gewährleistet ist. Ein weiteres Beispiel sind Bodendurchlässigkeiten, aus denen Wasserbeanspruchungen abgeleitet werden oder Verarbeitungsempfehlungen für Dämmplatten, Putze, Fliesen und vieles mehr. Diese Empfehlungen können für Planung und als Leitlinie für die Ausführung sinnvoll und richtig sein, sind aber bei der Bewertung des dann Ausgeführten nur noch eingeschränkt relevant. Umgekehrt sichern einige Festlegungen in privaten technischen Empfehlungen nicht den Erfolg, sodass von diesen nach oben abzuweichen ist, um Mindeststandards zu erzielen.
Regeln von Verbänden, zum Beispiel von DIN e.V. oder vom ZVDH, werden nicht anlasslos veröffentlicht, sondern verfolgen jeweils ein bestimmtes Ziel. Das trifft auch dann zu, wenn sich die öffentliche Hand der von privaten Organisationen formulierten Regelwerken bedient und sie in öffentlich-rechtlichen Regeln übernimmt.
Im Impulsvortrag zeigt Herr Zöller anhand solcher Beispiele auf, dass Abweichungen von Empfehlungen die dahinterstehenden Ziele zur Vermeidung von Risiken oder zur Erreichung einer Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit nicht von vornherein entgegenstehen.
Nach dem Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 16.03.2026 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.
- Preis
- € 195,00 zzgl. USt
- Dozent(en)
- Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Neustadt/Weinstraße