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IfS - AIBau Dialog Bauschäden: Aktuellen Entwicklungen zu „Hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten“: Durchsetzbarkeit durch Stärkung des Prozessrechts

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Das materielle Werkvertragsrecht kennt mit § 633 BGB lediglich ein „digitales“ Entscheidungsmodell: Entweder es liegen keine Mängel oder es liegen solche vor. Jeglicher Mangel löst die Dispositionsfreiheit zwischen den Mangelrechten nach § 634 BGB aus, ein umfangreichreiches Auswahlrecht von Bestellern.
Hält man sich daran, besteht wegen jeder Kleinigkeit der Anspruch, gegebenfalls eine annähernd makellose Bauleistung abzubrechen und neu herstellen zu lassen, wenn sich beispielsweise kleinere Kratzer, Farbabweichungen, außerhalb der Bandbreite von vorgelegten Mustern liegenden Varianzen in Natursteinen, Unebenheiten oder anderes mehr nur dadurch beseitigen lassen sollen.
Einwände eines im Bezug zum zusätzlichen Werkerfolg unverhältnismäßig hohen Aufwands, unter Berufung auf § 635 (3) BGB, werden so entweder gar nicht erst erhoben oder nur in Ausnahmefällen, stattgegeben.
Einwände der Unverhältnismäßigkeit unter Einbeziehung des bislang nicht beachteten materiellen Rechts erfordern eine Änderung des Prozessrechts. Das aber kommt nur zustande, wenn Parteien, insbesondere aber betroffene Unternehmen, Planer und andere Baubeteiligte, entsprechend fundierte Einwände nach § 635 (3) BGB erheben, damit diese Eingang in eine weiter zu entwickelnde Rechtsprechung führen können.
Der Impulsvortrag von Prof. Matthias Zöller zum Thema "Aktuellen Entwicklungen zu „Hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten“: Durchsetzbarkeit durch Stärkung des Prozessrechts" geht zunächst auf Grundlagen ein, um, darauf aufbauend, an Beispielen darzulegen, dass Unverhältnismäßigkeitseinwände unter Einbeziehung sachverständig zu beurteilender, tatsächlich zu erwartenden Werterhöhungen durch Maßnahmen zum Zeitpunkt davor (ex-ante-Betrachtung) im Prozessrecht zu stärken sind.

Nach dem Dialog moderiert Herr Zöller fachspezifische Fragen zu anderen Sachverständigenthemen. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 10.10.2024 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.

Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Die Reihe wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln und  AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen.
Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße
Preis
€ € 180,00 zzgl. USt
Dozent(en)
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Neustadt/Weinstraße

Termine und Orte

11.10.2024
18:30 - 21:30 Uhr

Webinar

Ansprechpartner

Renate Schlatterer, Nina Seipold
Tel. 0221 912771-12
Fax 0221 912771-99
seminar.koelnnoSpam@ifsforum.de

Institut für Sachverständigenwesen e.V.
Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln