Während im Privatgutachten die Vergütung grundsätzlich frei vereinbar ist, gilt bei der Erstellung eines Gerichtsgutachtens das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die einzelnen Regelungen des Gesetzes werden ausführlich und leicht verständlich erläutert. Teilnehmer werden in die Lage versetzt, ordnungsgemäße Abrechnungen für gerichtliche Sachverständigenleistungen zu erstellen. Übungen an Praxisfällen vertiefen das erlernte Wissen.
- Preis
- € 290,00
- Dozent(en)
- RAin Katharina Bleutge, IfS e. V. Köln