1. Die von IfS Zert zertifzierten und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen brauchen grundsätzlich keine gesonderte Konformitätsbescheinigung.
Die Anforderungen der IfS-Zertifizierung - ebenso wie die der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Kfz-Sachverständigen - gehen über die Mindestanforderungen der VDI-Richtlinie hinaus. Daher enthält die VDI-Richtlinie in Abschnitt 16 a) auch die Klarstellung, dass nach § 36 GewO, § 91 HWO öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung oder für das Kraftfahrzeug-Technikerhandwerk und/oder durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifizierte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung die Anforderungen der VDI-Richtlinie erfüllen.
2. IfS Zert bestätigt automatisch die Konformität mit der VDI-MT 5900, Blatt 2 bei jeder neuen Erstzertifizierung und für zertifizierte Sachverständige bei der nächsten Rezertifizierung. Während der aktuellen Laufzeit einer IfS Zert Zertifizierung kann auf Wunsch ein neues Zertifikat mit Konformitätsbestätigung erstellt werden. Die wird dann entsprechend Preisliste berechnet.
3. Wenn IfS Zert zertifizierte Sachverständige zusätzlich eine Eintragung in das VDI-Register wünschen, kann gesondert hierzu ein Antrag gestellt werden und es gilt die entsprechende Preisliste. Mit der Eintragung wird ein VDI Siegel (Logo, elektronisch) inklusive zusätzlicher Urkunde und einem Exemplar der VDI-Richtlinie vergeben.