Bestätigung der Konformität Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 16 b)

1. Sachverständige, die nicht von IfS Zert zertifiziert oder nicht als Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und 
-bewertung oder für das Kraftfahrzeug-Technikerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt sind, können nach Abschnitt 16 b), Satz 1 der VDI-MT 5900, Blatt 2 in einer Übergangszeit bis zum 31. Januar 2027 einen Antrag auf Konformitätsbestätigung einreichen. 
Voraussetzung ist, dass Sie über eine mindestens zehnjährige einschlägige Sachverständigentätigkeit im Bereich Fahrzeugschäden und -bewertung verfügen und die Inhalte der Richtlinie erfüllen. Dazu sind der Konformitätsbewertungsstelle entsprechend aussagekräftige Nachweise vorzulegen.
 

2. Für die Beantragung der Konformität mit der VDI-MT 5900, Blatt 2 16 b), Satz 1 stellen Sie bitte den Antrag, unterschreiben den Vertrag zur Prüfung der Konformität und Überwachung und reichen diese Dokumente mit den zu erbringenden Nachweisen bei der Konformitätsbewertungsstelle per Email an zert@ifsforum.de ein. Es gilt die entsprechende Preisliste.
 

3. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten An- und Vertrags und nach Begleichung der Rechnung für die Antragsprüfung.

Reichen die Unterlagen als Nachweis nicht aus, kann die Konformität zusätzlich durch weitere Prüfungen wie z. B. von Gutachten, weitere Teilnahme an schriftlichen, mündlichen, praktischen Prüfungen durch die Konformitätsbewertungsstelle nachgewiesen werden. 

Den Umfang dieser Prüfungen legt die Konformitätsbewertungsstelle fest.
 

4. Nach bestätigter Konformität mit VDI-MT 5900 Blatt 2 ist zusätzlich zur Konformitätsbestätigung durch unsere Konformitätsbewertungsstelle eine Eintragung ins VDI-Register möglich.

Dafür ist ein separater Vertrag mit der Konformitätsbewertungsstelle erforderlich.

Der Wunsch nach Eintragung kann bereits im Antrag angegeben werden. Es gilt die entsprechende Preisliste.

Mit der Eintragung erhalten Sie das VDI-Siegel (elektronisches Logo), eine Urkunde und ein Exemplar der VDI-Richtlinie.

Das VDI-Siegel darf nur bei Eintragung ins VDI-Register verwendet werden.

Downloads zur Bestätigung der Konformität