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rund um das Sachverständigenwesen.“

Gutachten richtig anonymisieren - so geht es

Nach unseren Zertifizierungsbedingungen werden die Leistungen unserer Sachverständigen nicht nur bei der Erstzertifizierung, sondern auch während der Zertifikatslaufzeit regelmäßig einer Qualitätsprüfung unterzogen – das ist nicht nur ein Instrument der Qualitätssicherung, sondern entspricht unserem hohen Anspruch als Zertifizierungsstelle an die Kompetenz ihrer Sachverständigen: Denn wo Qualität „draufsteht“, muss auch Qualität „drin sein“.

 

Anonymisierung von Gutachten – Was sollte beachtet werden?

 

Wenn Sie gebeten werden, anonymisierte Gutachten einzureichen, achten Sie bitte grundsätzlich darauf, dass die für die nachvollziehbare Überprüfung des Gutachtens relevanten Angaben erkennbar bleiben.

Die personenbezogenen Daten sollten daher nicht komplett geschwärzt sein, um die Prüfung des Gutachtens hinsichtlich der Vollständigkeit relevanter Angaben zu ermöglichen.

 

Unser Tipp: Es ist hilfreich für unsere Qualitätsüberprüfung, wenn Sie beim Schwärzen die ersten paar Buchstaben einiger Daten sichtbar lassen.

Eine bessere Variante ist, personenbezogene Daten – dazu gehört im Übrigen auch schon die FIN – in großen Teilen zu X-en.

 

Beispiel:

Firma XXXXXX GmbH

XXXXXstr. 28

51XXX Köln

Amtl. Kennzeichen K-XX XXX

 

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie schwärzen, nicht weißen!

Für die Unkenntlichmachung gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

 

Natürlich unterliegen alle Mitarbeiter von IfS Zert als auch unsere Prüfer der Verschwiegenheit.